Dies ist eine automatische Übersetzung. Die niederländische Fassung ist rechtlich maßgeblich.
Version 1.0. 24werk.com strebt eine zuverlässige, transparente und professionelle Dienstleistung für Arbeitgeber, Kandidaten und sonstige Nutzer der Plattform an. Trotz dieser Bemühungen kann es vorkommen, dass ein Nutzer mit der Dienstleistung von 24werk.com nicht zufrieden ist. Diese Beschwerderegelung beschreibt, wie Beschwerden eingereicht und bearbeitet werden können.
Artikel 1 – Zweck dieser Regelung
Diese Regelung hat zum Ziel:
- Beschwerden sorgfältig zu bearbeiten
- Nutzern ein klares Verfahren zu bieten
- die Dienstleistung zu verbessern
- Streitigkeiten möglichst einvernehmlich zu lösen
Artikel 2 – Wer kann eine Beschwerde einreichen?
Eine Beschwerde kann eingereicht werden von:
- Kandidaten
- Arbeitgebern
- Recruitern
- Besuchern der Plattform
- anderen Beteiligten, die unmittelbar an der Dienstleistung von 24werk.com beteiligt sind
Artikel 3 – Worüber kann eine Beschwerde eingereicht werden?
Beschwerden können sich unter anderem beziehen auf:
Dienstleistung
- kostenpflichtige Dienste
- Lieferung von Diensten
- Kontofunktionen
- technische Probleme
- Kundenservice
Stellenanzeigen
- unrichtige Stellenanzeigen
- irreführende Stellenanzeigen
- diskriminierende Stellenanzeigen
- betrügerische Stellenanzeigen
Kandidatenprofile
- unrichtige Daten
- datenschutzbezogene Fragen
- Datenmissbrauch
Zahlungen
- Rechnungen
- Zahlungen
- Rückerstattungsanträge
- Doppelzahlungen
Sonstige Themen
- Kommunikation
- Zugänglichkeit
- Sicherheit
- Einhaltung der Bedingungen
Artikel 4 – Einreichen einer Beschwerde
Eine Beschwerde ist möglichst vollständig einzureichen. Die Beschwerde enthält vorzugsweise:
- Name des Einreichenden
- Kontaktdaten
- Datum des Vorfalls
- Beschreibung der Beschwerde
- etwaige relevante Dokumente oder Nachweise
- die gewünschte Lösung
Beschwerden können eingereicht werden über:
E-Mail: info@24werk.com
Artikel 5 – Eingangsbestätigung
- Nach Eingang einer Beschwerde registriert 24werk.com diese.
- Soweit möglich erhält der Einreichende eine Eingangsbestätigung.
- Sind zusätzliche Informationen erforderlich, kann 24werk.com mit dem Einreichenden Kontakt aufnehmen.
Artikel 6 – Untersuchung
- Jede Beschwerde wird sorgfältig beurteilt.
- 24werk.com kann bei beteiligten Parteien zusätzliche Informationen anfordern.
- Sofern erforderlich, können technische Daten, Protokolldateien oder andere relevante Informationen untersucht werden.
- Bezieht sich eine Beschwerde auf einen anderen Nutzer, kann dieser Nutzer um eine Stellungnahme gebeten werden.
Artikel 7 – Bearbeitung
1. 24werk.com ist bestrebt, Beschwerden innerhalb einer angemessenen Frist zu bearbeiten. 2. Die Bearbeitung kann bestehen aus:
- einer inhaltlichen Antwort
- einer Erläuterung
- der Behebung eines Fehlers
- einer Anpassung von Daten
- einer technischen Lösung
- einer anderen angemessenen Maßnahme
3. Die Art der Bearbeitung wird anhand der Art der Beschwerde bestimmt.
Artikel 8 – Beschwerden über Stellenanzeigen
1. Meldungen zu Stellenanzeigen werden beurteilt anhand von:
- der geltenden Gesetzgebung
- den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- den Arbeitgeberbedingungen
- der Antidiskriminierungsrichtlinie
2. Sofern erforderlich, kann eine Stellenanzeige während der Untersuchung vorübergehend ausgeblendet werden. 3. 24werk.com kann Stellenanzeigen entfernen, wenn ein Verstoß gegen die Bedingungen oder die Gesetzgebung vorliegt.
Artikel 9 – Beschwerden über Kandidatenprofile
1. Beschwerden über Kandidatenprofile können sich beziehen auf:
- Identitätsbetrug
- unrichtige Daten
- unangemessene Inhalte
- Datenschutzfragen
2. 24werk.com kann zusätzliche Unterlagen zur Untermauerung solcher Beschwerden verlangen. 3. Sofern erforderlich, kann ein Profil vorübergehend beschränkt oder entfernt werden.
Artikel 10 – Datenschutzbezogene Beschwerden
1. Beschwerden über personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung bearbeitet. 2. Betroffene Personen können Anträge stellen in Bezug auf:
- Auskunft
- Berichtigung
- Löschung
- Einschränkung der Verarbeitung
- Widerspruch
3. 24werk.com bearbeitet solche Anträge gemäß der geltenden Datenschutzgesetzgebung.
Artikel 11 – Unbegründete Beschwerden
- Wird eine Beschwerde für unbegründet befunden, begründet 24werk.com dies.
- Das Einreichen einer Beschwerde begründet keinen automatischen Anspruch auf Entschädigung, Rückerstattung oder Schadensersatz.
Artikel 12 – Missbrauch des Beschwerdeverfahrens
1. Das bewusste Einreichen falscher, irreführender oder unbegründeter Beschwerden ist nicht gestattet. 2. Bei Missbrauch kann 24werk.com Maßnahmen ergreifen, darunter:
- Warnungen
- Beschränkung von Funktionen
- Sperrung von Konten
- Beendigung der Dienstleistung
Artikel 13 – Registrierung von Beschwerden
1. 24werk.com kann Beschwerden registrieren für:
- Qualitätsverbesserung
- Analyse
- Betrugsprävention
- juristische Zwecke
2. Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung verarbeitet.
Artikel 14 – Kein Verzicht auf Rechte
Die Bearbeitung einer Beschwerde stellt nicht automatisch ein Haftungsanerkenntnis durch 24werk.com dar.
Artikel 15 – Zusammenhang mit anderen Dokumenten
Diese Beschwerderegelung ist in Zusammenhang zu lesen mit:
- den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- den Arbeitgeberbedingungen
- den Kandidatenbedingungen
- den Lieferbedingungen
- der Datenschutzerklärung
- der Cookie-Erklärung
- dem Haftungsausschluss
- der Antidiskriminierungsrichtlinie
- der Notice-&-Takedown-Prozedur
Artikel 16 – Änderungen
- 24werk.com behält sich das Recht vor, diese Beschwerderegelung zu ändern.
- Die jeweils aktuelle Version wird auf der Plattform veröffentlicht.
- Die fortgesetzte Nutzung der Plattform gilt als Kenntnisnahme geänderter Versionen.
Artikel 17 – Anwendbares Recht
- Auf diese Beschwerderegelung ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
- Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht in den Niederlanden vorgelegt.
Artikel 18 – Kontakt
Bei Fragen zu dieser Beschwerderegelung kann Kontakt aufgenommen werden über: 24werk.com E-Mail: info@24werk.com. Diese Beschwerderegelung tritt am Tag der Veröffentlichung auf der Plattform in Kraft.