Werkgeversvoorwaarden

Dies ist eine automatische Übersetzung. Die niederländische Fassung ist rechtlich maßgeblich.

Version 1.0. Diese Arbeitgeberbedingungen gelten für jeden Arbeitgeber, Recruiter, Vermittler, jede Zeitarbeitsorganisation, jeden Personaldienstleister oder anderen geschäftlichen Nutzer, der die Dienste von 24werk.com nutzt. Diese Arbeitgeberbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 24werk.com. Im Falle eines Widerspruchs gehen diese Arbeitgeberbedingungen vor, soweit es die Nutzung durch Arbeitgeber betrifft.

Artikel 1 – Anwendbarkeit

  1. Diese Arbeitgeberbedingungen gelten für alle Dienste, die von Arbeitgebern über 24werk.com bezogen werden.
  2. Mit der Registrierung eines Kontos, der Veröffentlichung einer Stellenanzeige, dem Erwerb von Kandidatendaten oder der Nutzung anderer Arbeitgeberfunktionen erklärt der Arbeitgeber sein Einverständnis mit diesen Bedingungen.
  3. 24werk.com behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern.

Artikel 2 – Registrierung von Arbeitgebern

  1. Arbeitgeber haben korrekte, vollständige und aktuelle Unternehmensdaten anzugeben.
  2. 24werk.com kann zusätzliche Informationen zur Überprüfung der Identität des Arbeitgebers verlangen.
  3. Der Arbeitgeber steht dafür ein, dass alle angegebenen Daten richtig und vollständig sind.
  4. Die Verwendung fiktiver Firmennamen, falscher Identitäten oder irreführender Informationen ist nicht gestattet.
  5. 24werk.com kann die Registrierung ablehnen, wenn begründete Zweifel an der Legitimität einer Organisation bestehen.

Artikel 3 – Arbeitgeberkonto

  1. Jeder Arbeitgeber ist für die Nutzung des Kontos verantwortlich.
  2. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.
  3. Das Teilen von Konten mit unbefugten Dritten ist nicht gestattet.
  4. Arbeitgeber haften für alle Handlungen, die über ihr Konto stattfinden.
  5. Verdacht auf unbefugte Nutzung ist 24werk.com unverzüglich zu melden.

Artikel 4 – Veröffentlichen von Stellenanzeigen

1. Arbeitgeber dürfen ausschließlich Stellenanzeigen für tatsächlich bestehende Stellen veröffentlichen. 2. Stellenanzeigen müssen:

  • korrekt sein
  • vollständig sein
  • aktuell sein
  • im Einklang mit dem Gesetz stehen

3. Stellenanzeigen dürfen keine irreführenden Informationen enthalten. 4. Stellenanzeigen dürfen ausschließlich im Namen der Organisation veröffentlicht werden, für die der Arbeitgeber zu handeln befugt ist. 5. Das Veröffentlichen von Stellenanzeigen mit dem alleinigen Ziel, personenbezogene Daten zu sammeln, ist verboten.

Artikel 5 – Verbotene Stellenanzeigen

Es ist nicht gestattet, Stellenanzeigen zu veröffentlichen, die:

  • diskriminierend sind
  • beleidigend sind
  • irreführend sind
  • sich auf illegale Tätigkeiten beziehen
  • unrealistische Arbeitsbedingungen enthalten
  • ausschließlich für Marketingzwecke bestimmt sind
  • Schneeballsysteme bewerben
  • sich auf verbotene oder strafbare Tätigkeiten beziehen

24werk.com kann solche Stellenanzeigen ohne vorherige Warnung entfernen.

Artikel 6 – Bewerbungen

1. Arbeitgeber erhalten Bewerbungen direkt über die Plattform. 2. Arbeitgeber sind verantwortlich für:

  • die Bearbeitung von Bewerbungen
  • die Kommunikation mit Kandidaten
  • Auswahlverfahren
  • Arbeitsbedingungen
  • eine etwaige Einstellung

3. 24werk.com hat keinen Einfluss darauf, wie Arbeitgeber Bewerbungen behandeln. 4. Arbeitgeber haben Kandidaten respektvoll und professionell zu behandeln.

Artikel 7 – Kandidatendatenbank

1. 24werk.com bietet Arbeitgebern Zugang zu verfügbaren Kandidatenprofilen. 2. Die Sichtbarkeit von Daten kann vom gewählten Paket oder vom erworbenen Dienst abhängen. 3. Arbeitgeber erkennen an, dass Kandidatendaten von den Kandidaten selbst stammen. 4. 24werk.com garantiert nicht:

  • die Richtigkeit
  • die Vollständigkeit
  • die Aktualität
  • die Verfügbarkeit von Kandidaten

5. Arbeitgeber bleiben für die eigene Überprüfung von Kandidaten verantwortlich.

Artikel 8 – Erwerb von Kandidatendaten

1. Arbeitgeber können gegen Bezahlung Zugang zu den Kontaktdaten von Kandidaten erhalten. 2. Der Erwerb berechtigt ausschließlich zur Nutzung dieser Daten für Recruitmentzwecke. 3. Der Erwerb begründet kein Eigentumsrecht an personenbezogenen Daten. 4. Kontaktdaten dürfen ausschließlich verwendet werden für:

  • Bewerbungsverfahren
  • Anwerbung und Auswahl
  • Arbeitsvermittlung

5. Jede andere Form der Nutzung ist verboten.

Artikel 9 – Nutzung von Kandidatendaten

Arbeitgeber dürfen Kandidatendaten nicht:

  • verkaufen
  • vermieten
  • veröffentlichen
  • mit unbefugten Dritten teilen
  • für Marketing verwenden
  • für kommerzielle Akquise verwenden
  • ohne gültige Rechtsgrundlage in externe Datenbanken exportieren

Ein Verstoß kann zur sofortigen Sperrung des Kontos führen.

Artikel 10 – Datenschutzgesetzgebung

  1. Arbeitgeber sind eigenständig für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich.
  2. Sobald personenbezogene Daten über die Plattform empfangen werden, ist der Arbeitgeber für deren weitere Verarbeitung verantwortlich.
  3. Arbeitgeber haben angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu treffen.
  4. Arbeitgeber dürfen personenbezogene Daten ausschließlich für gerechtfertigte Recruitmentzwecke verarbeiten.
  5. Arbeitgeber stellen 24werk.com von Ansprüchen frei, die sich aus ihrer Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben.

Artikel 11 – Anti-Diskriminierung

1. Arbeitgeber haben alle geltenden Gesetze und Vorschriften zur Gleichbehandlung einzuhalten. 2. Es ist nicht gestattet, Kandidaten auszuschließen aufgrund von:

  • Geschlecht
  • Herkunft
  • Hautfarbe
  • Religion
  • sexueller Orientierung
  • Alter
  • Behinderung
  • Staatsangehörigkeit
  • politischer Überzeugung
  • Familienstand; es sei denn, eine gesetzliche Ausnahme ist anwendbar

3. 24werk.com kann diskriminierende Stellenanzeigen entfernen.

Artikel 12 – Verbotene Nutzung der Plattform

Arbeitgeber dürfen nicht:

  • automatisierte Skripte verwenden
  • Lebensläufe scrapen
  • Sicherheitsvorkehrungen umgehen
  • Kandidaten belästigen
  • Fake-Stellenanzeigen veröffentlichen
  • Daten außerhalb der angebotenen Funktionen sammeln

Artikel 13 – Zahlungen

  1. Kostenpflichtige Dienste werden gemäß den Lieferbedingungen von 24werk.com geliefert.
  2. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu begleichen.
  3. Bei Zahlungsverzug kann 24werk.com den Zugang zu Diensten beschränken oder sperren.
  4. Etwaige Inkassokosten gehen zu Lasten des Arbeitgebers.

Artikel 14 – Geistiges Eigentum

  1. Arbeitgeber behalten die Rechte an eigenen Stellenanzeigetexten.
  2. Durch das Veröffentlichen einer Stellenanzeige gewährt der Arbeitgeber 24werk.com ein Nutzungsrecht, diese Stellenanzeige innerhalb der Plattform zu veröffentlichen, zu bewerben und zu verbreiten.

3. Die Plattform, die Software und die Datenbanken bleiben Eigentum von 24werk.com.

Artikel 15 – Verfügbarkeit

  1. 24werk.com strebt eine optimale Verfügbarkeit der Plattform an.
  2. Wartungsarbeiten und Störungen können zu vorübergehenden Unterbrechungen führen.
  3. 24werk.com garantiert keine ununterbrochene Verfügbarkeit.

Artikel 16 – Beendigung von Konten

1. 24werk.com kann Konten sperren oder beenden, wenn vorliegt:

  • Betrug
  • Missbrauch
  • Verstoß gegen diese Bedingungen
  • Verstoß gegen Gesetze
  • Sicherheitsrisiken

2. Bereits bezahlte Dienste werden in solchen Fällen nicht automatisch erstattet.

Artikel 17 – Keine Erfolgsgarantie

1. 24werk.com bietet eine digitale Plattform für Recruitmentzwecke. 2. 24werk.com garantiert nicht:

  • eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen
  • eine bestimmte Anzahl von Kandidaten
  • erfolgreiche Vermittlungen
  • erfolgreiche Einstellungen
  • Reaktionen von Kandidaten

3. Ergebnisse hängen von Faktoren ab, auf die 24werk.com keinen Einfluss hat.

Artikel 18 – Haftung

1. 24werk.com haftet nicht für:

  • Entscheidungen von Kandidaten
  • unrichtige Kandidateninformationen
  • entgangenen Umsatz
  • entgangene Chancen
  • indirekte Schäden

2. Soweit die Haftung nicht gesetzlich ausgeschlossen werden kann, ist sie auf den für den betreffenden Dienst gezahlten Betrag begrenzt.

Artikel 19 – Freistellung

Arbeitgeber stellen 24werk.com von Ansprüchen Dritter frei, die sich ergeben aus:

  • Stellenanzeigen
  • Bewerbungsverfahren
  • der Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Gesetzesverstößen
  • arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
  • rechtswidrigem Handeln des Arbeitgebers

Artikel 20 – Anwendbares Recht

  1. Auf diese Arbeitgeberbedingungen ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
  2. Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht in den Niederlanden vorgelegt.

Artikel 21 – Kontakt

Bei Fragen zu diesen Arbeitgeberbedingungen kann Kontakt aufgenommen werden über: 24werk.com E-Mail: info@24werk.com. Diese Arbeitgeberbedingungen treten am Tag der Veröffentlichung auf der Plattform in Kraft.

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