Dies ist eine automatische Übersetzung. Die niederländische Fassung ist rechtlich maßgeblich.
Version 1.0
24werk.com strebt einen fairen, inklusiven und zugänglichen Arbeitsmarkt an, in dem Kandidaten gleiche Chancen erhalten und Arbeitgeber Zugang zu Talenten auf Grundlage von Kenntnissen, Erfahrung, Kompetenzen und Eignung für eine Stelle haben. Diese Antidiskriminierungsrichtlinie gilt für alle Nutzer der Plattform, darunter Arbeitgeber, Recruiter, Vermittler, Kandidaten und sonstige Nutzer.
Artikel 1 – Zweck dieser Richtlinie
- Zweck dieser Richtlinie ist die Verhinderung von Diskriminierung innerhalb aller Dienste von 24werk.com.
- 24werk.com fördert gleiche Chancen für alle Kandidaten.
- Arbeitgeber haben alle geltenden Gesetze und Vorschriften zur Gleichbehandlung einzuhalten.
- Diskriminierung ist in keiner Phase des Recruitment- oder Auswahlprozesses gestattet.
Artikel 2 – Rechtlicher Rahmen
24werk.com handelt im Einklang mit den geltenden niederländischen und europäischen Gesetzen und Vorschriften, darunter:
- dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (Niederlande)
- dem Gesetz zur Gleichbehandlung wegen Behinderung oder chronischer Krankheit
- dem Gesetz zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen
- dem Arbeitsschutzgesetz
- der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- sonstigen einschlägigen Gesetzen und Vorschriften
Artikel 3 – Verbotene Diskriminierung
Es ist nicht gestattet, Kandidaten direkt oder indirekt ungleich zu behandeln aufgrund von unter anderem:
- Geschlecht
- Geschlechtsidentität
- Geschlechtsausdruck
- Schwangerschaft
- Mutterschaft
- Alter
- Herkunft
- Hautfarbe
- Staatsangehörigkeit
- ethnischem Hintergrund
- Religion
- Weltanschauung
- sexueller Orientierung
- Familienstand
- Behinderung
- chronischer Krankheit
- politischer Überzeugung
- Gewerkschaftszugehörigkeit
- Arbeitszeit
- Art des Arbeitsvertrags
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Artikel 4 – Stellenanzeigentexte
1. Stellenanzeigentexte müssen objektiv und stellenbezogen sein. 2. Anforderungen und Wünsche müssen in direktem Zusammenhang mit der Stelle stehen. 3. Stellenanzeigen dürfen keine diskriminierenden Texte enthalten. 4. Nicht gestattet sind unter anderem Texte wie:
- ausschließlich Männer oder Frauen gesucht
- ausschließlich Kandidaten einer bestimmten Herkunft
- ausschließlich Kandidaten einer bestimmten Religion
- ausschließlich Kandidaten einer bestimmten Altersgruppe; es sei denn, eine gesetzliche Ausnahme ist anwendbar
5. 24werk.com behält sich das Recht vor, Stellenanzeigen zu ändern, abzulehnen oder zu entfernen, wenn diese nach Auffassung von 24werk.com gegen diese Richtlinie verstoßen.
Artikel 5 – Auswahlverfahren
1. Arbeitgeber haben Kandidaten anhand objektiver Kriterien zu beurteilen. 2. Auswahlentscheidungen müssen beruhen auf:
- Kenntnissen
- Erfahrung
- Ausbildung
- Kompetenzen
- Eignung für die Stelle
3. Persönliche Merkmale, die für die Stelle nicht relevant sind, dürfen bei Auswahlentscheidungen keine Rolle spielen.
Artikel 6 – Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber
Arbeitgeber sind verantwortlich für:
- die Einhaltung der Gleichbehandlungsgesetzgebung
- objektive Stellenanzeigentexte
- faire Auswahlverfahren
- die korrekte Behandlung von Kandidaten
- die Einhaltung dieser Richtlinie
Arbeitgeber stellen 24werk.com von Ansprüchen frei, die sich aus diskriminierendem Handeln des Arbeitgebers ergeben.
Artikel 7 – Verantwortlichkeiten der Kandidaten
- Kandidaten haben sich gegenüber Arbeitgebern und anderen Nutzern respektvoll zu verhalten.
- Diskriminierende Äußerungen in Profilen, Lebensläufen, Anschreiben oder in der Kommunikation sind nicht gestattet.
- Kandidaten dürfen andere Nutzer nicht ausschließen, beleidigen oder diskriminieren.
Artikel 8 – Meldungen von Diskriminierung
1. Nutzer können Verdacht auf Diskriminierung bei 24werk.com melden. 2. Meldungen können sich beziehen auf:
- Stellenanzeigen
- Arbeitgeber
- Kandidaten
- Kommunikation
- Auswahlverfahren
- sonstige Aktivitäten auf der Plattform
3. Meldungen können über info@24werk.com eingereicht werden.
Artikel 9 – Untersuchung
- 24werk.com kann Meldungen untersuchen.
- Bei einer Untersuchung können zusätzliche Informationen angefordert werden.
- Nutzer haben angemessen an einer Untersuchung mitzuwirken.
- 24werk.com bestimmt eigenständig, welche Maßnahmen angemessen sind.
Artikel 10 – Maßnahmen
Liegt ein Verstoß gegen diese Richtlinie vor, kann 24werk.com unter anderem:
- Warnungen aussprechen
- Stellenanzeigen entfernen
- Inhalte anpassen
- Konten vorübergehend sperren
- Konten dauerhaft beenden
- den Zugang zu Diensten beschränken
- Verträge beenden
24werk.com ist nicht verpflichtet, vorab eine Warnung auszusprechen.
Artikel 11 – Automatisierte Kontrollen
24werk.com kann automatisierte Systeme nutzen, um Stellenanzeigen und Inhalte auf mögliche Verstöße gegen diese Richtlinie zu prüfen.
Diese Kontrollen können beitragen zu:
- Qualitätssicherung
- Betrugsprävention
- Einhaltung von Gesetzen
- Schutz von Kandidaten
Artikel 12 – Keine Garantie
- Obwohl sich 24werk.com bemüht, Diskriminierung zu verhindern, kann nicht garantiert werden, dass jeder Verstoß sofort entdeckt wird.
- Arbeitgeber und Kandidaten bleiben für ihr Handeln selbst verantwortlich.
- 24werk.com haftet nicht für diskriminierende Handlungen von Nutzern.
Artikel 13 – Zusammenhang mit anderen Dokumenten
Diese Richtlinie ist in Zusammenhang zu lesen mit:
- den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- den Arbeitgeberbedingungen
- den Kandidatenbedingungen
- der Datenschutzerklärung
- den Lieferbedingungen
- dem Haftungsausschluss
Bei Widersprüchen gehen die gesetzlichen Verpflichtungen zur Gleichbehandlung vor.
Artikel 14 – Änderungen
- 24werk.com behält sich das Recht vor, diese Richtlinie zu ändern.
- Die jeweils aktuelle Version wird auf der Plattform veröffentlicht.
- Die fortgesetzte Nutzung der Plattform gilt als Kenntnisnahme der geänderten Version.
Artikel 15 – Kontakt
Bei Fragen zu dieser Antidiskriminierungsrichtlinie kann Kontakt aufgenommen werden über: 24werk.com E-Mail: info@24werk.com. Diese Antidiskriminierungsrichtlinie tritt am Tag der Veröffentlichung auf der Plattform in Kraft.